NachlassTreuhand

Ihr letzter Wille in vertrauensvollen Händen.

Professionelle Willensvollstreckung in der Schweiz für eine neutrale, effiziente und konfliktfreie Abwicklung Ihres Nachlasses.

Unverbindliches Erstgespräch

Ein ungeregelter Nachlass ist eine Bürde für die Erben.

Die Verwaltung eines Nachlasses ist komplex und emotional belastend. Ohne einen neutralen Willensvollstrecker können Erbengemeinschaften durch administrative Hürden, komplexe Bewertungen und persönliche Differenzen schnell an ihre Grenzen stossen.

Unser transparenter Ablauf

1. Mandatsübernahme & Analyse

Nach der Annahme des Mandats sichern wir den Nachlass, informieren die Erben und beginnen mit der systematischen Erfassung der Situation.

2. Inventar & Verwaltung

Wir erstellen ein detailliertes Nachlassinventar, begleichen Schulden, kündigen Verträge und verwalten das Vermögen treuhänderisch.

3. Erbteilung & Abschluss

Nach Erstellung des Teilungsvorschlags und Zustimmung der Erben führen wir die Erbteilung durch und schliessen das Mandat mit einem Schlussbericht ab.

Unsere Kernleistungen

Willensvollstreckermandat

Komplette Verwaltung und Verteilung des Nachlasses gemäss dem Willen des Erblassers, von A bis Z.

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Erstellung des Nachlassinventars

Detaillierte Erfassung und Bewertung aller Vermögenswerte und Schulden als transparente Grundlage für die Teilung.

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Begleitung der Erbteilung

Durchführung der effektiven Aufteilung des Erbes unter den Erben nach Abschluss aller Formalitäten.

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Ein friedlicher Austausch zwischen Familienmitgliedern

Das Resultat: Ein Vermächtnis in Frieden.

Durch unsere neutrale und professionelle Abwicklung wird der Wille des Erblassers respektiert, die Erben werden entlastet und potenzielle Konflikte vermieden. Sie hinterlassen nicht nur Vermögen, sondern auch Harmonie.

Objektivität: Neutrale Verwaltung ohne emotionale Verstrickungen.

Effizienz: Zügige Abwicklung durch standardisierte Prozesse und Erfahrung.

Rechtssicherheit: Korrekte Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben und Fristen.

100%

Konformität mit dem letzten Willen

>300

Erfolgreich abgewickelte Mandate

~12-18 Monate

Durchschnittliche Abwicklungsdauer

Ein Akt der Fürsorge über das Leben hinaus

Einen Willensvollstrecker einzusetzen, ist eine der weitsichtigsten Entscheidungen, die Sie für Ihre Familie treffen können. Sie entlasten Ihre Liebsten in einer schwierigen Zeit und stellen sicher, dass Ihr Lebenswerk geordnet und friedlich weitergegeben wird.

Die Rolle des Willensvollstreckers im Schweizer Erbrecht

Gemäss Art. 517 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) kann ein Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag eine oder mehrere handlungsfähige Personen als Willensvollstrecker einsetzen. Diese Person hat die Aufgabe, den Willen des Erblassers zu vertreten, den Nachlass zu verwalten, die Schulden zu bezahlen, die Vermächtnisse auszurichten und die Teilung nach den Anordnungen des Erblassers oder nach Gesetz vorzunehmen. Der Willensvollstrecker handelt im Interesse des Erblassers und ist den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig, jedoch nicht weisungsgebunden.

Die Einsetzung eines professionellen, neutralen Willensvollstreckers ist insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen, bei Vorhandensein von Immobilien oder Unternehmen sowie bei potenziell konfliktträchtigen Erbengemeinschaften von unschätzbarem Wert. Er agiert als objektiver Dritter, der die oft emotionalen Diskussionen versachlicht und die Erbteilung auf Basis von Fakten und Gesetzen vorantreibt. Dies schützt nicht nur das Vermögen vor Wertverlust durch Blockaden, sondern bewahrt vor allem den Frieden innerhalb der Familie.

Sprechen Sie mit uns

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